Leistungen

Unternehmen und Selbständige

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte im Unternehmen sind eng miteinander verknüpft. Gleichwohl ist nicht jede steuerliche Gestaltung auch betriebswirtschaftlich optimal und umgekehrt nicht jede betriebswirtschaftliche Maßnahme steuerlich empfehlenswert.

Unser Ziel ist es daher, beide Aspekte in einem für Ihr Unternehmen optimalen Gleichgewicht zu berücksichtigen.

Wir bieten Ihnen eine mandantenorientierte, individuelle und kompetente Steuerberatung.

Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Gesellschafts- und Rechtsformen, Gewerbetreibende und Freiberufler.

Digitaler Wandel

Die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran. Schlagworte wie GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) sind nur ein Beispiel dafür, dass dies auch Ihr Unternehmen betrifft. Viele unserer Mandanten sind im Bereich der IT als Entwickler und Berater selbständig. Sie sind viel unterwegs und gewohnt, auf Ihre Unternehmensdaten jederzeit von jedem Ort zuzugreifen. Wir sind daher bestrebt, unseren Mandanten auf Wunsch ein Höchstmaß an digitalen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das reicht von der Kommunikation, über die digitale Buchhaltung, Verwendung von elektronischen Bankumsätzen, belegersetzendes Scannen bis hin zur vollständigen Digitalisierung Ihres Unternehmens unter Einbindung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass wir unseren Mandanten insbesondere bei folgenden Themen und Fragestellungen immer initiativ und laufend zur Seite stehen müssen:

  • Analyse der internen Abläufen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die GoBD
  • Implementierung und Optimierung der internen Abläufe
  • Einführung unserer Mandanten in DATEV Unternehmen Online oder ähnliche Systeme
  • Beratung bei Einführung computergestützter Kassensysteme

Wer die Chancen der Digitalisierung bereits jetzt vor Augen hat, seinen Bedarf analysiert und notwendige Schritte umsetzt, kann sich in Zukunft einen Vorteil verschaffen und den Blick frei für das Kerngeschäft halten.

Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist der Pulsschlag Ihres Unternehmens. Sie bildet nicht nur die Grundlage für den Jahresabschluss und die damit zusammenhängenden Steuererklärungen, sondern bietet vielmehr einen zeitnahen Überblick über die Lage Ihres Unternehmens. Insbesondere können wir Ihnen damit eine wirtschaftlich und steuerlich vorausschauende Beratung anbieten. Damit können Chancen sofort genutzt, Risiken erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Wir entlasten und unterstützen Sie gern in den folgenden Bereichen :

  • Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Erstellung Ihrer Anlagenbuchhaltung
  • Offene-Posten Buchhaltung
  • Erstellung sämtlicher Steueranmeldungen und ergänzender Anträge
  • Betreuung und steuerliche Hilfeleistung für Selbstbucher
  • Analyse Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertungen – gern auch im persönlichen Gespräch

Auf Wunsch erstellen wir auf Sie abgestimmte weitere Auswertungen zur aktuellen Lage Ihres Unternehmens (bspw. Summen- und Saldenlisten, Vorjahresvergleiche, Liquiditätskennzahlen, OPOS- Listen).

Gern übernehmen wir zusätzlich auch die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter.

Jahresabschluss, Gewinnermittlung, Steuererklärungen

Aus Ihrer Finanzbuchhaltung entwickeln wir Ihren Jahresabschluss. Er bildet die Bemessungsgrundlage für Gewinnausschüttungen, für die Besteuerung und zeigt den Erfolg Ihres Unternehmens für das vergangene Geschäftsjahr auf. Je nach Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens unterliegt die Aufstellung des Jahresabschlusses unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen.

Wir übernehmen für Sie:

  • die Jahresabschlusserstellung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften nach Handels- und Steuerrecht
  • die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG) für Gewerbetreibende und Freiberufler
  • die Aufstellung von Anhang oder Lagebericht
  • die Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
  • die Veröffentlichung Ihrer Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger
  • die sichere Einreichung Ihrer E-Bilanz und elektronischen Steuererklärungen beim Finanzamt
  • die Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen
  • die Prüfung Ihrer Steuerbescheide und Abwicklung sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Finanzamt

Selbstverständlich führen wir jede Leistung auch gern als Vorbehaltsaufgabe einzeln für Sie aus.

Steuerliche Beratung

Die Steuerdeklaration beschäftigt sich mit dem, was bereits gewesen ist. Unerlässlich ist jedoch auch der Blick nach vorn. Denn mit einer fundierten Beratung heute, stellen Sie die Weichen für morgen.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich:

  • Existenzgründungen
  • Prüfung und Erstellung von Businessplänen
  • einer sinnvollen Rechtsformwahl
  • Steuerplanung und -gestaltung
  • Steuerbelastungsvergleichen
  • Betriebswirtschaftlicher Aspekte in Ihrem Unternehmen
  • Steuerlicher Gestaltungen im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungsfragen
  • Vertragsprüfung unter steuerlichen Aspekten
  • Gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen im Hinblick auf ihren steuerlichen Gehalt
  • der Durchführung von Betriebsprüfungen

Dass wir Ihre steuerlichen Interessen vor den Finanzbehörden bestmöglich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten, ist für uns selbstverständlich.

Privatpersonen

Sind Sie Student, Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner? Ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht bereits verpflichtend, kann eine freiwillige Abgabe dennoch lohnend sein.

Grundsätzlich sind Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Wir als Ihr steuerlicher Berater haben aus Billigkeitsgründen die Möglichkeit diese Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres zu verlängern.

Bei nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Steuerpflichtigen ist eine Erklärung noch für die letzten 4 Jahre möglich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Steuererklärungen

Sind Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten zum Steuern sparen ausgeschöpft haben? Denn was heute gilt, ist morgen vielleicht schon überholt. Die Rechtsprechung ändert sich fast täglich.

Auch die formale Abwicklung der Steuererklärungen für Privatpersonen wird zunehmend komplizierter. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind diese unter Umständen elektronisch beim Finanzamt einzureichen. In einem kurzen Gespräch klären wir gern, ob Sie davon betroffen sind.

Wir entlasten und unterstützen Sie gern in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Erben- und Grundstücksgemeinschaften
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Elektronische Einreichung Ihrer Steuererklärungen beim Finanzamt
  • Prüfung Ihrer Steuerbescheide und Abwicklung sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Finanzamt

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Home-Service an:
Auf Wunsch holen wir die Unterlagen zur Erstellung Ihrer Steuererklärung bei Ihnen zuhause ab und helfen Ihnen gern bei der Zusammenstellung der von uns benötigten Informationen.

Steuerliche Beratung

Täglich fallen Entscheidungen vor Finanzgerichten in allen Instanzen. Eine Vielzahl von Erlassen und Verfügungen werden von der Finanzverwaltung auf den Weg gebracht. Behalten Sie den Überblick, inwiefern Sie betroffen sind?

Unmöglich! Das müssen Sie auch nicht, denn das haben wir für Sie bereits getan. Als Ihr Steuerberater beraten wir Sie selbstverständlich immer auf dem Stand der aktuellsten Gesetzeslage. Gleichwohl haben wir geplante Gesetzesänderungen im Blick, und beobachten anhängige Verfahren vor den Finanzgerichten. Hier gilt es, künftige Chancen und Risiken für Sie zu erkennen.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich:

  • Existenzgründungen
  • Prüfung und Erstellung von Businessplänen
  • Erbschaft- und schenkungsteuerlicher Gestaltungsfragen
  • Steuerplanung
  • Antragsmöglichkeiten zu Fristverlängerungen, Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub
  • Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • steuerlichen Selbstanzeigen

Dass wir Ihre steuerlichen Interessen vor den Finanzbehörden bestmöglich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten, ist für uns selbstverständlich.